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Hintergründe der Verordnung

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DSGVO - Verordnung zum Gesetz

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Datenschutz-Vereinbarung

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Bundes­daten­schutz­gesetz

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Schwer­punkte

Bank­recht

Das Bank- und Kapitalanlagerecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Geldanlage-, Vermittlungs- und Finanzierungssituationen, in die sich der Anleger und Darlehensnehmer gegenüber Banken, Vermittlungsgesellschaften, einzelnen Vermittlern und Anlagebeteiligungsgesellschaften begibt.

Obwohl jedoch die Vermittlerbranche als auch die Kreditwirtschaft heute häufig rechtlich besser beraten und um bessere Absicherung ihrer Verträge bemüht sind, ist der Markt so hart umkämpft, dass dem Finanzierungs- und Anlagewilligen häufig (zumindest mündlich) „das Blaue vom Himmel“ versprochen wird, um ihn zu einer Transaktion zu bewegen.

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Bankkunden, Darlehensnehmer und Anleger. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann durch den bearbeitenden Rechtsanwalt Heinz Terlutter auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz auch bankinterner Bearbeitungsstrukturen zurückgreifen und weiß um die Stärken und Schwächen beider Seiten.

Forderungs­management / Inkasso

Forderungen binden Kapital, Forderungen müssen finanziert werden, Forderungen drücken die Eigenkapitalquote und Forderungen beinhalten Ausfallrisiken. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbHunterstützt Sie effektiv bei der Reduzierung Ihrer Forderungsbestände, erarbeitet individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitte Lösungen, die Zahlungsausfälle zukünftig vermeiden bzw. das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest erheblich vermindern und ist Ihnen bei deren Umsetzung behilflich.

Ein professionelles Forderungsmanagement – wirksam und doch kundenschonend – ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitäts- und Risikomanagements.

Neben Analyse und Gestaltung Ihres Forderungsmanagements bieten wir Ihnen auch eine externe Mahn- und Inkassoabteilung für Ihr Unternehmen an. Durch ein konsequentes Mahn- und Inkassowesen aus anwaltlicher Hand können sie die Außenstände Ihres Unternehmens deutlich verringern. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen sowohl direkte und unmittelbare anwaltliche Mahnschreiben als auch das gerichtliche Mahnverfahren, soweit erforderlich das streitige Gerichtsverfahren und darauf die Zwangsvollstreckung, d.h. die konsequente Beitreibung Ihrer Forderung. Bitte bedenken Sie: je früher Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten!

Gesellschafts­recht

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät spezialisiert Wirtschaftsunternehmen, d.h. Einzelunternehmer und Gesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG u.a.m..

Einen großen Raum nimmt dabei die rechtliche Betreuung der Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) und der GmbH & Co. KG von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie die Beratung deren Geschäftsführer und Gesellschafter ein. Hier stehen die Findung und Anpassung gesellschaftsvertraglicher Regelungen sowie Steuer- und Haftungsfragen im Vordergrund unserer Tätigkeit.

Handelsrechtlich befassen wir uns ebenso mit Problemen der Kaufleute und deren Sonderrecht des Handelsgesetzbuches, wir vertreten z.B. Unternehmen mit Handelsvertretern bei Streitigkeiten mit diesen oder die Handelsvertreter selbst.

Immobilien­recht / Mietrecht

Gewerbliche und private Mietverhältnisse bieten ebenso häufig Anlass für Konflikte wie Wohnungseigentum. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, Kündigungsstreitigkeiten und gleichermaßen bei der Verhinderung wie Durchsetzung von Mietminderungen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Wohnungseigentumsangelegenheiten nach dem WEG (Prüfung der Teilungserklärung und Beratung, Anfechtung von Beschlüssen, Verwalterbestellung) gerichtlich wie außergerichtlich.

Auch rechtliche und steuerliche Risiken beim Immobilienerwerb sind vielfältig und komplex. Dies gilt sowohl für den Erwerb eines Familienheims als auch für Immobilienkapitalanlagen. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt über ein übergreifendes Wissen in den Bereichen

  • Gestaltung und Prüfung aller mit der Errichtung bzw. dem Erwerb in Zusammenhang stehender Verträge
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen bzw. -problemen
  • Prüfung / Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche und Regresse
  • Erb- und steuerrechtliche Optimierung des Immobilienvorhabens

Unter­nehmens­nachfolge

Der Übergang von Vermögen sollte weniger eine Frage des Schicksals als vielmehr bewusster Planung sein. Dies gilt sowohl für Privatvermögen als auch für die Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Die Besteuerung des Vermögensübergangs, Auszahlungen an Pflichtteilsberechtigte und Rechtskosten infolge von Streitigkeiten innerhalb der Familie können schnell zur Notwendigkeit einer Liquidation von Vermögenswerten führen.

Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine optimale rechtliche und steuerliche Struktur zu erarbeiten, um dadurch die Belastungen für das übergehende Vermögen zu minimieren. Dazu bieten wir kompetente Beratung bei der Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge, privaten Vermögensnachfolgeplanung, Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen sowie von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Mandanten entwickelt die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für deren jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Lösungen und hilft ihnen dabei, Unannehmlichkeiten und Kostenbelastungen – für sich und für die nachfolgende Generation – zu vermeiden.

Unter­nehmens­recht

Ob es um große Entscheidungen wie Existenzgründung und Investitionsplanung geht oder um die Optimierung von betrieblichen Abläufen; verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sind notwendig, um Unternehmen in den zentralen rechtlichen Fragen zur Seite stehen zu können. Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung und Projektplanung, in allen Bereichen und Zyklen Ihres Unternehmens von der Gründung bis hin zum rechtssicheren Verkauf oder der Übertragung.

Für kleine und mittelständische Unternehmen übernimmt die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine allumfassende Rechtsbetreuung. In dauerhaft enger Zusammenarbeit mit den Mandanten lösen wir als Hausanwalt aktuelle juristische Schwierigkeiten und leisten Firmen- sowie Strategieberatung. Wichtige Themenfelder im Unternehmensrecht sind zudem:

  • Vertragsgestaltung;
  • Gründung und Organisation von Unternehmen;
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel sowie bei Kauf und Verkauf von Anteilen;
  • Umwandlung von Gesellschaften;
  • Entwicklung von Finanzierungsmodellen

Vertrags­gestal­tungen

Verträge bilden die Grundlage des wirtschaftlichen Zusammenlebens. Umso wichtiger ist die vorausschauende und klare Vertragsgestaltung durch die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ein guter Vertrag regelt mögliche Konfliktpunkte, an die die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht denken (wollen) und bildet eine geeignete Beweisgrundlage. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie selbstverständlich auch im Rahmen der Durchführung vertraglicher Ansprüche sowie der Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Zwangs­vollstreck­ungs­recht

Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung privater Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durch Vollstreckungsorgane.

Allein das Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils reicht nicht aus. Nur die konsequente Zwangsvollstreckung führt Sie zu Ihrem Ziel, der Begleichung der ausstehenden Schuld. Die Terlutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreibt für Sie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken und Arbeitgebern) und Immobilien bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner und überprüfen, inwieweit weitere Vollstreckungshandlungen Erfolg versprechen.